Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Produktionen der Sulzer Bauchemie GmbH.
Sie werden mit der schriftlichen, mündlichen oder elektronischen Auftragserteilung durch den Kunden verbindlich.
Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich abgelehnt; sie gelten nur, wenn die Sulzer Bauchemie GmbH ihnen schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss und Umfang
Angebote in Preislisten und Prospekten sind unverbindlich. Verbindliche Offerten sind 30 Tage gültig.
Der Vertrag ist mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung beim Kunden oder mit Ausführung der Lieferung abgeschlossen.
Der Umfang der Leistungen wird durch die Auftragsbestätigung abschliessend definiert.
3. Besonderheiten Lohnfertigung (Beutelabfüllung)
Definition: Lohnfertigung liegt vor, wenn Sulzer Bauchemie Ware (vom Kunden gestellt oder in dessen Auftrag beschafft) gemäss Vorgaben bearbeitet und in Beutel (PE oder wasserlöslich) abfüllt.
Materialverträglichkeit: Der Kunde ist allein verantwortlich für die Prüfung, ob das Füllgut mit dem Beutelmaterial (insbesondere bei wasserlöslichen Folien) chemisch verträglich ist.
Beistellungen: Vom Kunden gelieferte Ware bleibt in dessen Eigentum, lagert jedoch auf dessen Risiko. Sulzer Bauchemie haftet für Schäden an Beistellungen nur bei nachweislich grobem Verschulden.
Anwendung: Da die Beutel in der Betonproduktion weiterverarbeitet werden, ist der Kunde für die Einhaltung der korrekten Mischparameter (z. B. Auflösezeit der Folie im Beton) verantwortlich.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto in CHF, in der Regel frei Haus, verzollt (DDP) oder ab Werk (EXW) gemäss Offerte, exklusive MwSt. und VOC-Abgabe.
Zahlungen sind innert 30 Tagen netto ab Faktura-Datum zu leisten.
Bei Aufträgen über CHF 20’000.- ist 50% des Kaufpreises bei Vertragsabschluss fällig.
Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5% p.a. fällig.
5. Lieferung und Transport
Versand und Transport erfolgen gemäss der Incoterms® 2020 Klausel DDP (Delivered Duty Paid – Geliefert verzollt) zum vereinbarten Bestimmungsort.
Sulzer Bauchemie trägt alle Kosten und Risiken bis zur Übergabe am Bestimmungsort, einschliesslich aller Export- und Importzölle sowie Steuern und Abgaben.
Der Nutzen und die Gefahr gehen mit der Übergabe auf den Kunden über.
Liefertermine gelten als Richtwerte, sofern sie nicht schriftlich als Fixtermine bestätigt wurden.
Hindernisse durch höhere Gewalt (z. B. Rohstoffmangel, Epidemien) berechtigen Sulzer Bauchemie zur angemessenen Terminverschiebung.
6. Prüfung und Mängelrüge
Der Kunde hat die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen.
Mängel müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich gerügt werden; ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt.
Mängelrechte bestehen nach Wahl von Sulzer Bauchemie in Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisminderung.
7. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von Sulzer Bauchemie beschränkt sich auf Schäden, die grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
Die Haftungssumme ist maximal auf den Vertragswert der beanstandeten Lieferung begrenzt.
Jede weitergehende Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden wird ausdrücklich wegbedungen.
8. Warenretouren
Mängelfreie Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen.
In Ausnahmefällen erfolgt eine Rücknahme nur nach vorheriger Absprache für originalverpackte Lagerware gegen eine Umtriebsentschädigung von mindestens 20% des Warenwertes (mind. CHF 100.-).
Spezialanfertigungen und kundenspezifisch befüllte Beutel sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Sulzer Bauchemie.
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