Ausgabe 2026:

Die Sulzer Bauchemie GmbH AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AUSGABE 2026)

1. Geltungsbereich und Grundlagen

  • Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Produktionen der Sulzer Bauchemie GmbH.
  • Sie werden mit der schriftlichen, mündlichen oder elektronischen Auftragserteilung durch den Kunden verbindlich.
  • Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich abgelehnt; sie gelten nur, wenn die Sulzer Bauchemie GmbH ihnen schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsabschluss und Umfang

  • Angebote in Preislisten und Prospekten sind unverbindlich. Verbindliche Offerten sind 30 Tage gültig.
  • Der Vertrag ist mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung beim Kunden oder mit Ausführung der Lieferung abgeschlossen.
  • Der Umfang der Leistungen wird durch die Auftragsbestätigung abschliessend definiert.

3. Besonderheiten Lohnfertigung (Beutelabfüllung)

  • Definition: Lohnfertigung liegt vor, wenn Sulzer Bauchemie Ware (vom Kunden gestellt oder in dessen Auftrag beschafft) gemäss Vorgaben bearbeitet und in Beutel (PE oder wasserlöslich) abfüllt.
  • Materialverträglichkeit: Der Kunde ist allein verantwortlich für die Prüfung, ob das Füllgut mit dem Beutelmaterial (insbesondere bei wasserlöslichen Folien) chemisch verträglich ist.
  • Beistellungen: Vom Kunden gelieferte Ware bleibt in dessen Eigentum, lagert jedoch auf dessen Risiko. Sulzer Bauchemie haftet für Schäden an Beistellungen nur bei nachweislich grobem Verschulden.
  • Anwendung: Da die Beutel in der Betonproduktion weiterverarbeitet werden, ist der Kunde für die Einhaltung der korrekten Mischparameter (z. B. Auflösezeit der Folie im Beton) verantwortlich.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

  • Alle Preise verstehen sich netto in CHF, in der Regel frei Haus, verzollt (DDP) oder ab Werk (EXW) gemäss Offerte, exklusive MwSt. und VOC-Abgabe.
  • Zahlungen sind innert 30 Tagen netto ab Faktura-Datum zu leisten.
  • Bei Aufträgen über CHF 20’000.- ist 50% des Kaufpreises bei Vertragsabschluss fällig.
  • Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5% p.a. fällig.

5. Lieferung und Transport

  • Versand und Transport erfolgen gemäss der Incoterms® 2020 Klausel DDP (Delivered Duty Paid – Geliefert verzollt) zum vereinbarten Bestimmungsort.
  • Sulzer Bauchemie trägt alle Kosten und Risiken bis zur Übergabe am Bestimmungsort, einschliesslich aller Export- und Importzölle sowie Steuern und Abgaben.
  • Der Nutzen und die Gefahr gehen mit der Übergabe auf den Kunden über.
  • Liefertermine gelten als Richtwerte, sofern sie nicht schriftlich als Fixtermine bestätigt wurden.
  • Hindernisse durch höhere Gewalt (z. B. Rohstoffmangel, Epidemien) berechtigen Sulzer Bauchemie zur angemessenen Terminverschiebung.

6. Prüfung und Mängelrüge

  • Der Kunde hat die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen.
  • Mängel müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich gerügt werden; ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt.
  • Mängelrechte bestehen nach Wahl von Sulzer Bauchemie in Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisminderung.

7. Haftungsbeschränkung

  • Die Haftung von Sulzer Bauchemie beschränkt sich auf Schäden, die grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
  • Die Haftungssumme ist maximal auf den Vertragswert der beanstandeten Lieferung begrenzt.
  • Jede weitergehende Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden wird ausdrücklich wegbedungen.

8. Warenretouren

  • Mängelfreie Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen.
  • In Ausnahmefällen erfolgt eine Rücknahme nur nach vorheriger Absprache für originalverpackte Lagerware gegen eine Umtriebsentschädigung von mindestens 20% des Warenwertes (mind. CHF 100.-) zuzüglich Frachtkosten ins Lager Schweiz (bei Lagerware Schweiz) und von mindestens 30% des Warenwerts (mind. CHF 100.-) zuzüglich Frachtkosten ins Lager Deutschland (bei Importware).
  • Spezialanfertigungen und kundenspezifisch befüllte Beutel sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).
  • Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Sulzer Bauchemie.